1. Begriffsbestimmungen
a. Definition „Hyptime“
„Hyptime“ bezeichnet das Unternehmen, das die Software- und Cloud-Dienste bereitstellt, einschließlich aller verbundenen digitalen Services, Servicelevels, Speicherressourcen, Supportleistungen sowie aller sonstigen Funktionen, die im Rahmen des Nutzungsvertrags angeboten werden. Hyptime kann als Einzelunternehmen oder später in jeder anderen Rechtsform betrieben werden. Die im Vertrag verwendete Bezeichnung „Hyptime“ bleibt unabhängig von der tatsächlichen Rechtsform gültig.
b. Definition „Kunde“
„Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Organisation, die die Leistungen von Hyptime im Rahmen ihrer beruflichen, gewerblichen oder organisatorischen Tätigkeit nutzt. Dazu zählen insbesondere:
- Unternehmen (unabhängig von Größe oder Rechtsform)
- Vereine
- Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Kommunen
- Selbstständige und Freelancer
Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Kunden im Sinne dieses Abschnitts.
c. Definition „Verbraucher“ / Ausschlusshinweis
„Verbraucher“ im Sinne des § 13 BGB und der europäischen Verbraucherschutzrichtlinien ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die Nutzung der Hyptime-Dienste durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich mit Kunden im Sinne von Ziffer 1.b.
d. Definition weiterer Begriffe
- „Benutzerkonto“ bezeichnet das zentrale Zugangskonto eines Kunden, in dem sämtliche Vertragsdaten, Zahlungsdaten, Einstellungen, Nutzungsrechte und die Verwaltung der aktiven Nutzer geführt werden.
- „Aktiver Nutzer“ ist jede Person, der im jeweiligen Abrechnungszeitraum ein Zugriff auf die Software erteilt wurde und die mindestens einmal im Zeitraum in das System eingeloggt ist oder automatisierte Prozesse in ihrem Namen ausgelöst werden.
- „Abrechnungszeitraum“ bezeichnet den vereinbarten Zeitraum, für den die Nutzungspauschale berechnet wird (z. B. monatlich, jährlich oder mehrjährige Festlaufzeiten).
- „Leistung“ umfasst sämtliche Softwaredienste, Funktionen, Module, Speicherressourcen, Supportangebote und technischen Maßnahmen, die Hyptime dem Kunden bereitstellt.
- „Dokumentenspeicher“ ist der Speicherbereich zur Ablage von Dateien (z. B. PDF, Bilder, Office-Dokumente), getrennt von den strukturierten System- und Prozessdaten der Anwendung.
e. Sonstige Definitionsklauseln
- „SLA“ (Service Level Agreement) bezeichnet die technischen Verfügbarkeits-, Reaktions- und Supportstandards, die Hyptime für den regulären Betrieb zusichert. Diese können in separaten SLA-Dokumenten oder im Vertrag benannt werden.
- „Supportlevel“ definiert die verschiedenen Arten des technischen Supports (z. B. Standard-Support, erweiterter Support, Notfall-Support), jeweils mit unterschiedlichen Reaktionszeiten, Bearbeitungsumfängen und Zugangswegen.
- „Business Suite“ ist ein erweiterter Leistungsrahmen, der zusätzliche Funktionen, Speicherressourcen oder Supportlevel enthält. Die konkreten Inhalte, Preise und Konditionen ergeben sich ausschließlich aus den bei der Registrierung angezeigten Bedingungen oder individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
- „True-Up“ bezeichnet die nachträgliche Anpassung der berechneten Nutzeranzahl bei wiederkehrenden Abrechnungszeiträumen, insbesondere bei Jahres- oder Mehrjahresverträgen, entsprechend der im abgeschlossenen Zeitraum tatsächlich erreichten maximalen Zahl aktiver Nutzer.
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der von Hyptime bereitgestellten Software-, Cloud- und Supportleistungen. Die AGB finden Anwendung gegenüber Kunden in Deutschland, Österreich, der Europäischen Union sowie der Schweiz.
Sie gelten zudem weltweit gegenüber allen Kunden außerhalb dieses Raums, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, entgegenstehen.
Unabhängig vom Sitz des Kunden unterliegt die Vertragsdurchführung den Regelungen dieser AGB, soweit diese nicht durch vorrangige gesetzliche Vorschriften verdrängt werden.
b. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen Hyptime und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Das gilt für sämtliche Abreden, die von den Regelungen der AGB abweichen oder sie ergänzen, einschließlich:
- besondere Leistungsbeschreibungen
- kundenspezifische Paketpreise oder Rabatte
- gesonderte Zahlungspläne oder Abrechnungsarten
- individuelle Servicelevel oder Sonderkonditionen (einschließlich Business-Suite-Optionen)
Eine individuelle Vereinbarung ist nur wirksam, wenn Hyptime dieser ausdrücklich zustimmt. Eine Zustimmung kann schriftlich oder in Textform erfolgen, einschließlich E-Mail.
c. Schriftformerfordernis für Nebenabreden
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsverhältnisses sowie Erklärungen, die diese AGB abändern oder erweitern, bedürfen der Schriftform oder Textform. Eine mündliche Vereinbarung entfaltet ohne schriftliche oder elektronische Bestätigung durch Hyptime keine rechtliche Wirkung. Diese Regelung gilt insbesondere für:
- spätere Änderungen von Leistungsumfängen
- zusätzliche Supportleistungen
- individuelle Zahlungsmodalitäten
- Anpassungen von Kündigungs- oder Vertragslaufzeiten
Formfreie Abweichungen oder stillschweigende Gewohnheitsrechte werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
a. Beschreibung der SaaS Leistung
Hyptime stellt dem Kunden cloudbasierte Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird nicht auf Systemen des Kunden installiert, sondern ausschließlich auf der von Hyptime betriebenen oder beauftragten Infrastruktur bereitgestellt.
Zum Leistungsumfang gehören der Betrieb der Anwendung, das Hosting der Daten, die Bereitstellung der jeweils aktuellen Softwareversion, sicherheitsrelevante Aktualisierungen und funktionale Verbesserungen. Hyptime entwickelt die Software fortlaufend weiter und veröffentlicht Updates in regelmäßigen Abständen.
Der Kunde erhält während der Vertragsdauer Zugriff auf die Software in der vereinbarten Konfiguration sowie in den gebuchten Modulen.
b. Nutzungsrecht
Hyptime räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software nach Maßgabe dieser AGB und der vereinbarten Konditionen zu nutzen. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software und keine Herausgabe des Quellcodes.
Nicht gestattet sind Eingriffe in die Software, technische Manipulationen, das Umgehen von Schutzmechanismen, Reverse Engineering oder sonstige Handlungen, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen.
c. Serviceumfang, Module und Business Suite Hinweis
Die genaue Ausgestaltung der verfügbaren Funktionen und Module ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Registrierung dargestellten Leistungsbeschreibungen.
Hyptime bietet zusätzlich optionale Funktionspakete an, unter anderem die Business Suite. Inhalte dieser Pakete können variieren und werden bei der Registrierung beschrieben. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Pakete ist nicht Bestandteil dieser AGB und kann von Hyptime angepasst oder erweitert werden.
d. Subunternehmer, Hostingpartner und Cloud Infrastruktur
Hyptime ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen geeignete Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen, einschließlich Cloud-Anbietern, Rechenzentren, E-Mail- und Kommunikationsdienstleistern, Monitoring-Tools sowie Zahlungsdienstleistern. Hyptime bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich und stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer den vertraglichen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit entsprechen. Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz solcher Subunternehmer einverstanden, sofern dadurch keine wesentliche Leistungsverschlechterung eintritt. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung bestimmter Dienstleister besteht nicht.
e. Wartungsfenster sowie geplante und ungeplante Wartung
Hyptime führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch, um Sicherheit, Stabilität und Leistungsfähigkeit der Software sicherzustellen. Geplante Wartungsarbeiten werden rechtzeitig angekündigt und finden bevorzugt außerhalb üblicher Geschäftszeiten statt.
Trotz sorgfältiger Planung können ungeplante Wartungen erforderlich werden, etwa zur Behebung akuter Störungen oder Sicherheitsrisiken. Während solcher Wartungen kann die Verfügbarkeit der Software vorübergehend eingeschränkt sein.
Hyptime bemüht sich, Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Ein Anspruch des Kunden auf durchgehende Verfügbarkeit besteht nicht, sofern die Einschränkung auf erforderliche Wartung oder Störungen außerhalb der Kontrolle von Hyptime zurückzuführen ist.
4. Registrierung, Testphase und Vertragsschluss
a. Kontoerstellung, Angebot und Annahme
Für die Nutzung der Software ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Der Kunde gibt mit Abschluss des Registrierungsvorgangs ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Hyptime das Angebot annimmt. Die Annahme kann automatisiert erfolgen, zum Beispiel durch Freischaltung des Kundenkontos oder durch Bestätigung per E-Mail.
b. Testphase, Verlängerung, Sperrung und Löschung
Hyptime kann neuen Nutzern eine zeitlich begrenzte Testphase anbieten. Die Testphase dient der unverbindlichen Erprobung der Software.
Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der ausgewiesenen Dauer. Sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über, es sei denn, dies wurde vor Beginn der Testphase ausdrücklich und transparent kommuniziert.
Hyptime ist berechtigt, Testkonten jederzeit zu sperren oder zu löschen, wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt, technische Sicherheitsrisiken bestehen oder die Nutzung missbräuchlich erfolgt.
c. Abschluss kostenpflichtiger Verträge, erforderliche Angaben
Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags muss der Kunde vollständige und korrekte Angaben machen, darunter Name oder Firmenbezeichnung, Rechnungsadresse, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die gewünschte Zahlungsart.
Hyptime ist berechtigt, diese Angaben zu prüfen und bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen. Der Vertrag beginnt mit der Aktivierung des gebuchten Tarifs.
d. Sonderangebote und individuelle Vereinbarungen
Hyptime kann zeitlich begrenzte Sonderkonditionen oder Promotions anbieten. Die Bedingungen solcher Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Aktion.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Hyptime und dem Kunden sind möglich. Eine Bestätigung per E-Mail genügt, um die Vereinbarung wirksam werden zu lassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Lizenzen, Metriken und Abrechnungsmodalitäten
a. Definition der Abrechnungseinheiten (Metriken)
Die Vergütung der Software richtet sich nach den vom Kunden gebuchten Paketen, Modulen sowie den zugrundeliegenden nutzungsbasierten Metriken. Eine Metrik (z. B. aktive Benutzerkonten, API-Aufrufe, Speicherplatz, verwaltete Projekte) definiert die kapazitätsabhängige Nutzung. Der Begriff „aktive Abrechnungseinheit“ umfasst alle im System erfassten, nicht archivierten oder endgültig gelöschten Einheiten der jeweiligen Metrik. Module können zudem als Pauschale oder nach Stückzahl abgerechnet werden, unabhängig von kapazitätsbasierten Metriken.
b. Lizenzmodelle: Fixed-Cap und Flexible-Peak
Der Kunde wählt bei Vertragsabschluss aus den verfügbaren Lizenzmodellen: Fixed Limit (Cap-Modell) – die Nutzung ist auf die gebuchte Maximalanzahl an Abrechnungseinheiten hart begrenzt; eine Überschreitung ist erst nach einem aktiven Upgrade durch den Kunden möglich. Flexible Nutzung (Peak-Modell) – das System erlaubt eine flexible Überschreitung der initial gebuchten Einheiten; Grundlage der Abrechnung ist in diesem Fall der höchste gemessene Nutzungsstand (Peak) innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
c. Erfassungsmethode und Nutzungs-Snapshots
Hyptime erfasst die tatsächliche Inanspruchnahme der Metriken durch automatisierte Nutzungs-Snapshots. Diese Abfragen erfolgen systemseitig und können in unregelmäßigen Abständen mehrfach im Monat durchgeführt werden. Maßgeblich für die Rechnungsstellung bzw. Ermittlung des Maximalwerts (Peak) ist der höchste im Abrechnungszeitraum protokollierte Snapshot-Wert.
d. Upgrades und sofortige Nachberechnung (Proration)
Der Kunde kann den vertraglichen Leistungsumfang (Zubuchung von Modulen, Erhöhung von Metrik-Limits oder Wechsel in ein höheres Paket) jederzeit erweitern. Upgrades werden in dem Moment wirksam, in dem sie im System bestätigt werden.
Die Abrechnung der Erweiterung erfolgt grundsätzlich taggenau (pro rata) für die verbleibenden Tage des laufenden Abrechnungszeitraums. Der Kunde erhält hierfür in der Regel eine sofortige Zwischenrechnung. Hyptime behält sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen das Recht vor, Kleinstbeträge für restliche Tage (z. B. unter 0,80 EUR netto) nicht in Rechnung zu stellen und auf diese Nachberechnung aus Kulanz zu verzichten.
Das Datum des regulären Abrechnungszyklus (nächste Hauptfälligkeit) bleibt von einem Upgrade unberührt.
e. Downgrades und Verzicht auf Rückerstattungen
Eine Reduzierung des Leistungsumfangs (Entfernung von Modulen, Herabstufung von Metrik-Limits) ist jederzeit im System vormerkbar (Scheduled Downgrade).
Zwingende Voraussetzung für die technische und rechtliche Wirksamkeit eines Downgrades ist, dass die tatsächliche Nutzung des Kunden (z. B. aktive Benutzer, belegter Speicherplatz) zum Zeitpunkt der Ausführung das neu gewählte Limit nicht überschreitet. Das bloße Löschen von Daten oder Benutzern führt nicht zu einem automatischen Downgrade oder einer Rechnungskürzung; das Downgrade muss stets aktiv im System beauftragt werden.
Downgrades werden aus kaufmännischen und technischen Gründen ausschließlich zum Ende des jeweils laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis zum Wirksamwerden steht dem Kunden der bisherige Leistungsumfang vollumfänglich zur Verfügung. Eine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift für unterjährig reduzierte Metriken oder nicht mehr genutzte Module erfolgt nicht.
f. Vertragsverlängerung und neue Basiswerte
Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch. Für die neue Vertragsperiode gilt der zuletzt gebuchte oder (im Falle des Peak-Modells) der höchste erfasste Stand an Abrechnungseinheiten und Modulen der Vorperiode als neue verbindliche Mindestlizenzanzahl.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
a. Verweis auf separate Preisliste und registrierungsbezogene Konditionen
Die jeweils geltenden Preise und Konditionen ergeben sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Registrierung oder Vertragserweiterung gültigen Preisliste oder den dort angegebenen individuellen Bedingungen. Diese Preisangaben sind integraler Vertragsbestandteil, ohne dass eine Anpassung der AGB erforderlich ist. Hyptime ist berechtigt, mit einzelnen Kunden abweichende Preismodelle und Sonderkonditionen schriftlich zu vereinbaren.
b. Akzeptierte Zahlungsarten, dynamische Verfügbarkeit & Limits
Hyptime akzeptiert grundsätzlich folgende Zahlungsarten: Klassische Überweisung (Kauf auf Rechnung), SEPA-Lastschrift, Kreditkarte sowie digitale Wallets (Apple Pay, Google Pay, Stripe Link). Abweichende Zahlungsarten können einvernehmlich vereinbart werden.
Die dem Kunden tatsächlich zur Verfügung stehenden Zahlungsarten können abhängig vom gewählten Produkt, dem Tarif, der Vertragslaufzeit oder kundenspezifischen Vereinbarungen variieren. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart. Hyptime behält sich das Recht vor, Zahlungsarten für spezifische Angebote oder Kunden einzuschränken, abzulehnen oder zu deaktivieren. Sollte eine bisher genutzte Zahlungsart nicht mehr zur Verfügung stehen, ist der Kunde verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung unverzüglich eine zulässige alternative Zahlungsart zu hinterlegen.
Aus Gründen des Risikomanagements behält sich Hyptime vor, automatische Abbuchungen betragsmäßig zu limitieren. Zahlungen via Kreditkarte und Wallets sind auf maximal 2.500,00 € pro Transaktion begrenzt, SEPA-Lastschriften auf maximal 10.000,00 €. Überschreitet ein Rechnungsbetrag diese Limits, wird die Abrechnung automatisch auf „Kauf auf Rechnung“ umgestellt.
Kleinstbeträge (z. B. durch anteilige Nutzung oder minimale API-Überschreitungen) unter 0,80 € netto werden nicht sofort in Rechnung gestellt; Hyptime behält sich vor, diese als Kulanz zu erlassen oder in den Folgemonat zu übertragen (Rollover).
c. Fälligkeit, Vorab- und Vorauszahlung, nachträgliche Abrechnung sowie Teilzahlungen
Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Fälligkeit (i. d. R. 14 Tage) angegeben ist.
Fixe Grundgebühren sowie gebuchte Pauschalen für Monats-, Jahres- oder Mehrjahresverträge sind grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Entgelte für variable, rein nutzungsabhängige Leistungen (z. B. zusätzliche API-Aufrufe oder Überschreitungen von Inklusivvolumen) werden jeweils nachträglich am Ende oder nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungsmonats in Rechnung gestellt. Teilzahlungen können nach individueller Abstimmung ermöglicht werden.
d. Zahlungsverzug, Mahngebühren und automatisierte Sperrmechanik
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Hyptime berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und Mahngebühren zu erheben. Das System arbeitet mit einer automatisierten Eskalationsstufe: Bei 10 Tagen Verzug erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung; bei 21 Tagen Verzug erfolgt die 1. Mahnung mit deutlichem Warnhinweis im Kundensystem; ab dem 30. Tag wird der Zugang zur Software vollständig und automatisiert gesperrt (Wartungsmodus), bis alle offenen Forderungen beglichen wurden.
Die Vergütungspflicht bleibt während der gesamten Sperrung bestehen. Eine endgültige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
e. Rechnungseinwände, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Einwände gegen Rechnungen müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bezüglich solcher Gegenansprüche zu, die unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
f. Rücklastschriften und fehlgeschlagene Zahlungen
Schlägt ein automatischer Zahlungseinzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangelnde Kontodeckung, fehlerhafte Datenangabe oder unberechtigter Widerspruch), trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten. Hyptime berechnet hierfür eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR netto pro fehlgeschlagener Transaktion, zuzüglich etwaiger Transaktionsgebühren der Zahlungsdienstleister. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Hyptime gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei fehlgeschlagenen Zahlungen wird der Abrechnungsmodus automatisch auf „Kauf auf Rechnung“ umgestellt; der offene Betrag zzgl. Gebühren ist sofort per manueller Banküberweisung fällig.
g. Preisänderungen durch Hyptime
Hyptime ist berechtigt, die vereinbarten Preise für laufende Abonnements angemessen anzupassen, um gestiegene Kosten (insbesondere IT-Infrastruktur, Hosting, Personal, Lizenzen oder allgemeine Inflation) auszugleichen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und gelten stets erst ab dem nächsten regulären Abrechnungszeitraum.
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen. Übt er dieses Recht nicht aus und nutzt die Leistungen nach dem Stichtag weiter, gelten die neuen Preise als verbindlich vereinbart. Hyptime weist in der Ankündigung ausdrücklich auf das Kündigungsrecht, die geltende Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hin.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
a. Vertragslaufzeiten
Hyptime bietet Verträge mit monatlicher, einjähriger sowie dreijähriger Laufzeit an. Die jeweilige Laufzeit ergibt sich aus der Auswahl des Kunden bei Registrierung oder Vertragserweiterung. Vertragslaufzeiten gelten ab dem bestätigten Vertragsbeginn.
b. Kündigungsfristen
Monatliche Verträge können jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jahres- und Dreijahresverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit.
c. Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, eine wiederholte oder nachhaltige Pflichtverletzung trotz Abmahnung fortsetzt oder wenn die Fortführung des Vertrages der kündigenden Partei unzumutbar ist. Vor einer außerordentlichen Kündigung ist in der Regel eine schriftliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, dies ist nach Art der Pflichtverletzung nicht zumutbar.
d. Folgen der Kündigung
Nach Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Software am letzten Tag der Vertragslaufzeit oder, bei außerordentlicher Kündigung, zum angegebenen Beendigungszeitpunkt. Der Kunde bleibt bis dahin zur Zahlung aller offenen Vergütungen verpflichtet.
Hyptime stellt dem Kunden nach Vertragsende für einen begrenzten Zeitraum Zugriff auf die gespeicherten Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung; ein Export der Daten ist in diesem Zeitraum möglich. Nach Ablauf der Übergangsfrist werden die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflichten bestehen oder der Kunde eine längere Vorhaltefrist ausdrücklich beauftragt hat.
8. Leistungsausfall, Störung und SLA-Regelungen
a. Meldepflichten des Kunden bei Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, technische Störungen unverzüglich über die von Hyptime bereitgestellten Kommunikationswege zu melden. Die Meldung soll eine möglichst genaue Beschreibung der Störung enthalten. Unterbleibt die Meldung oder erfolgt sie verspätet, kann dies Haftungs- und Regressansprüche einschränken.
b. Reaktionszeiten
Bei einem Totalausfall des Dienstes reagiert Hyptime innerhalb der im jeweiligen Supportlevel vorgesehenen Zeitfenster. Bei minder schwerwiegenden Störungen reagiert Hyptime innerhalb längerer, dem Supportlevel entsprechender Zeitfenster. Die Reaktionszeit beschreibt den Zeitraum bis zur Aufnahme der Fehleranalyse, nicht bis zur endgültigen Behebung.
c. Verfügbarkeitsklausel
Hyptime gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit der Dienste, jedoch keine uneingeschränkte Verfügbarkeit rund um die Uhr. Planbare Wartungsmaßnahmen, höhere Gewalt sowie unvermeidbare Einschränkungen durch Drittanbieter oder Netzbetreiber bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
d. Entstörungsprozess, Workarounds, Eskalation
Hyptime führt bei gemeldeten Störungen einen strukturierten Entstörungsprozess durch: Fehleranalyse, Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie Bereitstellung eines Workarounds, sofern eine sofortige Behebung nicht möglich ist. Bei schwerwiegenden Störungen kann der Prozess über interne Eskalationsstufen bis zu spezialisierten Technikteams erweitert werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fehleranalyse angemessen mitzuwirken.
e. Ersatzansprüche und Haftungsausschlüsse bei Störung
Bei Störungen haftet Hyptime nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hyptime ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hyptime haftet nicht für Störungen, die durch Fehlkonfigurationen, Fehlbedienung oder unzureichende technische Voraussetzungen auf Kundenseite entstehen.
f. Dokumentation und Nachweisführung
Hyptime führt Systemprotokolle sowie Verfügbarkeits- und Lastdaten, die zur Dokumentation von Störungen und zur Ermittlung des maximalen Nutzerwerts herangezogen werden. Der Kunde erkennt diese technischen Nachweise als verbindliche und abschließende Grundlage der Leistungs- und Nutzungsbewertung an und trägt die Beweislast, sollte er die Richtigkeit der erfassten Daten bestreiten.
9. Datensicherung, Backup und Dokumentenspeicher
a. Umfang und Intervalle der Backups durch Hyptime
Hyptime führt regelmäßige Datensicherungen der technischen Systeme sowie der von Kunden gespeicherten Daten durch, die der Wiederherstellung im Falle eines Systemausfalls oder einer Beschädigung der Datenbestände dienen. Der Umfang der Sicherung umfasst insbesondere Datenbanken, Anwendungsdaten sowie den Dokumentenspeicher, soweit diese Bestandteile der gebuchten Leistung sind.
Hyptime schuldet keinen unbegrenzten oder garantierten Wiederherstellungszeitpunkt; die Wiederherstellung erfolgt nach technischer Möglichkeit und innerhalb angemessener Fristen. Die Sicherung erfolgt stets in verschlüsselter Form.
b. Verantwortung des Kunden für eigene Backups
Der Kunde bleibt trotz der Sicherungsmaßnahmen von Hyptime dafür verantwortlich, eigene Sicherungskopien anzulegen, sofern er ein höheres Sicherheitsniveau wünscht oder interne Richtlinien dies verlangen. Hyptime übernimmt keine Haftung für Datenverlust, der dadurch entsteht, dass der Kunde keine eigenen Backups erstellt.
c. Dokumentenspeicher Regelung (Standard 50 GB, Zusatzkäufe)
Der Kunde erhält je gebuchtem Mandanten Zugang zu einem Dokumentenspeicher mit einem Standardvolumen von 50 Gigabyte. Dieses Kontingent bezieht sich ausschließlich auf den Dokumentenspeicher und nicht auf strukturierte Daten (z. B. Stammdaten, Transaktionsdaten). Das Volumen kann durch zusätzliche, fest definierte Einheiten (z. B. 100 GB) erweitert werden; die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Überschreitet der Kunde das zugewiesene Kontingent, kann Hyptime den Upload weiterer Dateien blockieren, bis Dokumente gelöscht oder zusätzliches Speicherplatzkontingent erworben wird. Eine automatische Erweiterung erfolgt nicht; der Kunde ist für die Einhaltung des Kontingents selbst verantwortlich.
d. Datenaufbewahrung, Exportmöglichkeiten und Löschfristen nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags stellt Hyptime dem Kunden eine angemessene Frist zur Verfügung, um seine Daten über die im System vorhandenen Exportfunktionen herunterzuladen. Diese Übergangsfrist beträgt mindestens vier Wochen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Nach Ablauf der Übergangsfrist ist Hyptime berechtigt, sämtliche im System befindlichen Daten des Kunden dauerhaft zu löschen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Pflichten zur weiteren Speicherung bestehen. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung nach Ablauf der Löschfrist besteht nicht.
e. Nutzung kundeneigener Speicherlösungen (Bring Your Own Storage / S3)
Soweit Hyptime dem Kunden die Möglichkeit bietet, einen eigenen externen Cloud-Speicher (z. B. AWS S3, Google Cloud Storage) anzubinden, fungiert Hyptime nach der initialen Datenübergabe ausschließlich als technische Schnittstelle. Die Speicherung, Sicherung und rechtssichere Aufbewahrung (insbesondere nach GoBD) obliegt in dieser Konfiguration vollumfänglich dem Kunden. Hyptime übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle in der Infrastruktur des angebundenen Drittanbieters.
Für den Fall, dass der angebundene externe Speicher temporär nicht erreichbar ist, räumt der Kunde Hyptime das Recht ein, systemkritische Dokumente (z. B. automatisierte E-Rechnungen) kurzzeitig auf eigenen Servern (Notfall-Puffer) zwischenzuspeichern; hieraus entsteht keine dauerhafte Speicher- oder Verfügbarkeitsgarantie.
10. Pflichten des Kunden / Acceptable Use Policy
a. Rechtmäßige Nutzung und Verbot rechtswidriger Inhalte
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Hyptime ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze sowie dieser AGB zu nutzen. Er darf keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, sicherheitsgefährdenden oder sonstigen unzulässigen Inhalte speichern, übermitteln oder veröffentlichen. Untersagt sind zudem Datenmissbrauch, unbefugte Eingriffe, automatisierte Massenanfragen, Spam sowie Angriffe auf die Serverinfrastruktur. Hyptime ist berechtigt, Daten und Zugänge bei hinreichendem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung zu sperren.
b. Sicherheitsverpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu seinem Administrationskonto sowie zu sämtlichen Benutzerkonten sicher zu verwahren und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugangsdaten erhalten und Passwörter sicher gewählt, vertraulich behandelt und regelmäßig aktualisiert werden. Bei Verlust oder Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten ist Hyptime unverzüglich zu informieren.
c. Mitwirkungspflichten bei Störung und Implementierung
Bei technischen Störungen ist der Kunde verpflichtet, Hyptime alle zur Fehleranalyse notwendigen Informationen bereitzustellen, insbesondere Fehlerbeschreibungen, Screenshots, Logauszüge oder reproduzierbare Schritte. Der Kunde wirkt zudem in angemessenem Umfang an Erstkonfiguration, Einführung und laufender Nutzung mit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern zugesagte Fristen entsprechend.
d. Haftung des Kunden und Freistellungspflichten
Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, Daten und Handlungen, die über seine Benutzerkonten erfolgen, einschließlich des Verhaltens von Mitarbeitern und Beauftragten. Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB und entstehen Hyptime, deren Partnern oder Dritten daraus Schäden, Kosten oder Ansprüche, stellt der Kunde Hyptime von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei – insbesondere bei Rechtsverletzungen, Datenschutzverstößen, Missbrauch oder Urheberrechtsverletzungen.
e. Verantwortlichkeit für E-Rechnungen, Steuerrecht und Währungen
Hyptime stellt dem Kunden lediglich die technische Infrastruktur zur Erstellung, Speicherung und Übermittlung elektronischer Rechnungen (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) zur Verfügung. Für die inhaltliche, kaufmännische, formelle und steuerrechtliche Richtigkeit der erstellten Dokumente ist ausschließlich der Kunde verantwortlich; Hyptime erbringt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Soweit Hyptime Funktionen zur Rechnungsstellung in Fremdwährungen oder automatisierte Vorlagen für den internationalen Zahlungsverkehr (z. B. Reverse-Charge) anbietet, dienen diese lediglich der technischen Erleichterung; Hyptime haftet nicht für tagesaktuelle Wechselkurse, Umrechnungsverluste oder abweichende internationale Steuernormen. Hyptime haftet nicht für steuerliche Nachteile, Bußgelder oder Vorsteuerkürzungen, die dem Kunden durch fehlerhaft erstellte oder unvollständig übermittelte elektronische Rechnungen entstehen.
11. Haftung
a. Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Hyptime nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b. Ausschluss von Folgeschäden und entgangenem Gewinn
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Hyptime nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, wirtschaftliche Folgeeffekte oder Schäden aus verlorenen Geschäftsgelegenheiten. Dies gilt nicht, wenn Hyptime vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften etwas anderes verlangen.
c. Haftung für Datenverlust und Deckelung der Schadenshöhe
Bei Datenverlust haftet Hyptime nur, soweit der Verlust nicht durch ordnungsgemäße und zumutbare Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können; die Haftung ist auf den Aufwand zur Wiederherstellung aus angemessenen Sicherungskopien beschränkt.
Die maximale Haftung von Hyptime ist bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten sechs Monaten vor dem Schadensereignis an Hyptime gezahlt hat. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
d. Haftung bei Drittschäden, Compliance-Verstößen und Datenschutzfolgen
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit aller von ihm eingestellten oder verarbeiteten Daten. Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Pflichten, Branchenrichtlinien oder Compliance-Anforderungen und entstehen Hyptime oder Dritten daraus Schäden, haftet der Kunde hierfür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Hyptime haftet für Datenschutzverstöße nur, wenn diese auf ein schuldhaftes Verhalten von Hyptime zurückgehen; Schäden durch fehlerhafte oder unzureichende Konfigurationen des Kunden fallen nicht in die Haftung von Hyptime.
12. Schutzrechte / Geistiges Eigentum
a. Eigentumsrechte an der Software
Sämtliche Rechte an der Software Hyptime, einschließlich Quellcode, Backend, Frontend, Design, Datenstrukturen, Logos, Marken, Texte, Grafiken und sämtlichen sonstigen Komponenten, verbleiben ausschließlich bei Hyptime. Durch die Nutzung der Software erwirbt der Kunde keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte.
b. Umfang der Nutzungsrechte
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte beschränken sich auf die zeitlich begrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzung der SaaS-Leistungen gemäß diesen AGB. Reverse Engineering, Dekompilierung, Kopieren, Weitergabe oder Bearbeitung der Software sind untersagt, soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen.
c. Rechte an Inhalten des Kunden
Rechte an kundenseitig eingebrachten Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Hyptime jedoch das zur Vertragserfüllung erforderliche, räumlich unbeschränkte und widerrufliche Nutzungsrecht ein, diese Inhalte technisch zu verarbeiten, zu speichern, zu sichern und anzuzeigen.
d. Drittanbieter-Integrationen
Bei Nutzung von Drittanbieter-Integrationen gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
e. Datenexporte und Schnittstellen zu Buchhaltungs- und Fremdsystemen
Stellt Hyptime Schnittstellen oder Exportfunktionen zur Übertragung von Rechnungs-, Finanz- oder HR-Daten an Systeme von Drittanbietern zur Verfügung (z. B. DATEV, SAP, ERP-Systeme oder Steuerberater-Anbindungen), erfolgt die Datenübertragung ausschließlich auf Veranlassung und Risiko des Kunden. Hyptime gewährleistet lediglich die ordnungsgemäße Bereitstellung der Daten am Übergabepunkt der jeweiligen Schnittstelle; für die korrekte Verarbeitung innerhalb der Fremdsysteme sowie für Verbindungsstörungen aufseiten des Drittanbieters übernimmt Hyptime keine Haftung.
13. Datenschutz / Auftragsverarbeitung (AVV)
a. Rollenverteilung (Kunde = Verantwortlicher, Hyptime = Auftragsverarbeiter)
Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für sämtliche personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Hyptime-Dienste verarbeitet werden. Hyptime verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Kunden und handelt somit als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sowie der jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten und, soweit anwendbar, der Schweiz.
b. Abschluss der Auftragsverarbeitung (AVV) / Verweis auf separate Vereinbarung
Die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste setzt den Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO voraus. Hyptime stellt dem Kunden eine entsprechende Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA/AVV) in elektronischer Form zur Verfügung. Die AVV wird separat abgeschlossen und bildet einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses; ohne gültige AVV ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten über Hyptime nicht zulässig. Eine Zustimmung per elektronischer Signatur, Klickbestätigung oder per E-Mail genügt.
c. Datenlokation, Drittstaatentransfers, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Hyptime speichert und verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR sowie – sofern vertraglich vereinbart – in der Schweiz. Soweit eine Verarbeitung in Drittstaaten erfolgt, stellt Hyptime ein angemessenes Datenschutzniveau sicher (z. B. durch EU-Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse).
Hyptime setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DSGVO sicherzustellen, insbesondere Verschlüsselungsverfahren, Zugriffskontrollmechanismen, Protokollierung, Redundanzkonzepte, Monitoring sowie die Vertraulichkeitsverpflichtung des eingesetzten Personals und der Subunternehmer.
d. Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen
Hyptime informiert den Kunden unverzüglich, sobald Tatsachen vorliegen, die auf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hinweisen, in der Regel per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktadresse. Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen verantwortlich; Hyptime unterstützt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der AVV bei Untersuchung, Eindämmung und Behebung des Vorfalls.
14. Geheimhaltung / Vertraulichkeit
a. Verpflichtung beider Parteien zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen – insbesondere technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Preis- und Vertragsdetails, Sicherheitskonzepte, Zugangsdaten, Quellcodes, Analysen sowie nicht öffentliche Betriebs- und Geschäftsprozesse. Die Parteien nutzen vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vertragserfüllung.
b. Ausnahmen (gesetzliche Offenlegungspflichten)
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit eine gesetzliche Pflicht oder rechtskräftige behördliche bzw. gerichtliche Anordnung zur Offenlegung besteht, Informationen bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Partei dies zu verantworten hat, oder die Informationen bereits rechtmäßig bekannt waren bzw. unabhängig entwickelt wurden. Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten sind der anderen Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab oder unverzüglich mitzuteilen.
c. Laufzeit der Geheimhaltungspflicht
Die Geheimhaltungspflichten gelten während der gesamten Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Vertragsende fort. Unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie darüber hinausgehende vertragliche Verpflichtungen mit längeren Laufzeiten.
15. Exportkontrolle, Compliance, Sanktionen
a. Einhaltung von Exportkontrollvorschriften, Embargos und Sanktionen
Hyptime und der Kunde verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze, Embargobestimmungen und Sanktionsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Regelwerke der Europäischen Union, Deutschlands, der Vereinigten Staaten sowie sonstige international verbindliche Exportkontroll- und Sanktionsregime. Der Kunde versichert, die Leistungen nicht in Länder oder an Personen zu liefern, die einer relevanten Sanktion oder Exportbeschränkung unterliegen. Hyptime behält sich vor, den Vertrag auszusetzen oder zu kündigen, wenn eine Nutzung gegen solche Vorschriften verstößt oder zu verstoßen droht.
b. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Hyptime unverzüglich zu informieren, falls sich Umstände ändern, die zu einer relevanten exportkontrollrechtlichen Einstufung führen können, insbesondere eine Listung des Kunden, seiner Eigentümer oder Endnutzer auf einer Sanktionsliste oder eine geplante Nutzung in einem beschränkten Land oder Kontext. Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzer die Exportkontrollbestimmungen einhalten; bei Risiken ist Hyptime berechtigt, Zugänge zu sperren oder Leistungen vorübergehend auszusetzen.
16. Änderung der Leistungen und der AGB
a. Änderungsklausel für Leistungen
Hyptime ist berechtigt, Leistungen anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken, soweit dies technisch notwendig ist, gesetzlichen Anforderungen entspricht oder wirtschaftlich vertretbare Gründe vorliegen. Hyptime informiert den Kunden über wesentliche Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, bleibt der bisherige Vertrag bis zum Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit unverändert bestehen; erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.
b. Änderung der AGB
Hyptime kann diese AGB mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Geltung der neuen Fassung mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen. Hyptime weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin.
c. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuell vereinbarte Abreden zwischen Hyptime und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB, sofern sie mindestens in Textform bestätigt wurden.
17. Sonstiges, höhere Gewalt, salvatorische Klausel und Mitteilungen
a. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Hyptime und der Kunde sind für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt von ihren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei liegen und die vertragsgemäße Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, darunter Naturereignisse, Krieg, politische Unruhen, Pandemien, Streiks, staatliche Maßnahmen oder Ausfälle von Telekommunikationsnetzen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Beginn und Ende des Ereignisses.
b. Mitteilungsform, Fristen und Adressverweis
Vertragliche Mitteilungen, Erklärungen und Fristwahrungen erfolgen in Textform, insbesondere per E-Mail; Hyptime kann Mitteilungen auch über das Kundenkonto bereitstellen. Rechtlich relevante Informationen wie Preisänderungen, AGB-Änderungen oder Vertragskündigungen gelten als zugegangen, sobald sie an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet wurden. Die jeweils gültigen Unternehmensdaten und Kommunikationsadressen von Hyptime ergeben sich aus dem Impressum.
c. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
d. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese AGB und sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Hyptime. Ändert Hyptime künftig den Unternehmenssitz in ein anderes Land, bleibt deutsches Recht dennoch gültige Rechtsgrundlage, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer und fällt nicht unter verbraucherschützende Regelungen.
e. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten / Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Hyptime übertragen oder abtreten. Hyptime ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Der Kunde wird hierüber informiert.